Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EMPower Mainwerk UG (haftungsbeschränkt)

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der EMPower Mainwerk UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Elektrotechnik, Bauleistungen, Sanierung, Ausbau sowie schlüsselfertiges Bauen.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem geschlossenen Vertrag.

Neben Komplettleistungen können auch einzelne Gewerke beauftragt werden.

3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden und der Zugang zur Baustelle möglich ist.
Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6. Ausführungsfristen
Ausführungs- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder Lieferengpässe können zu angemessenen Terminverschiebungen führen.

7. Abnahme
Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen erfolgt eine Abnahme durch den Auftraggeber.
Etwaige Mängel sind unverzüglich mitzuteilen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel zunächst im Wege der Nacherfüllung zu beseitigen.

9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10. Leistungen durch Partnerunternehmen
Zur Durchführung einzelner Leistungen oder Gewerke kann der Auftragnehmer qualifizierte Partnerunternehmen einsetzen.
Die Koordination der Leistungen erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

11. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien, Bauteile und Einrichtungsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Stand: Januar 2026